Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen decken immer mehr medizinische Versorgungsbereiche nur mehr lückenhaft ab. Deshalb wird es immer wichtiger sich mit privaten Zusatzbausteinen ausreichend abzusichern und mit Hilfe von speziellen Zusatzversicherungen, die von fast allen Versicherungsunternehmen inzwischen angeboten werden, die Versicherungslücken zu schließen
Folgende Bereiche, die schon jetzt nicht mehr richtig von den GKV's abgedeckt sind, sind dabei besonders zu beachten:
Hier die Leistungskürzungen der gesetzlichen Krankenversicherung auf einen Blick:
Kürzungen beim Zahnarzt
Die GKV's leisten für Zahnersatz und viele zahnärztliche Behandlungen lediglich eine Grundversorgung in Form von Festzuschüssen. Hintergrund: die neue Gesundheitsreform hat diese Festzuschüsse eingeführt, die die sogenannte 'Regelversorgung' der gesetzlich Versicherten darstellen. Die Krankenkassen zahlen dabei genau festgelegte Zuschüsse, die sich nicht nach den individuell anfallenden Kosten richten, sondern nach dem vorliegenden Befund. Dies führt in den meisten Fällen zu einer höheren Selbstbeteiligung.
Kürzungen im Krankenhaus
Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben im Krankenhaus lediglich einen Anspruch auf medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung. Sie müssen für die ersten 28 Tage ihres Aufenthaltes ein Krankenhausgeld von 10 €/Tag dazu zahlen.
Eine freie Auswahl des Krankenhauses besteht nicht.
Sie sind im Mehrbettzimmer untergebracht.
Auch die freie Wahl des behandelnden Arztes ist sehr eingeschränkt. Eine Behandlung durch den Chefarzt kann nicht eingefordert werden.
Kürzungen für Sehhilfen
Kosten für Brillen und Kontaktlinsen werden nur bei schwerster Fehlsichtigkeit und für Kinder unter 18 erstattet.
Thema Heilpraktiker und alternative Behandlungsmethoden
Heilpraktiker können nicht über die GKV abgerechnet werden. Für alternative Behandlungsmethoden wird nur im Einzelfall geleistet. Beispiel Akupunktur, dort werden Kosten nur für ganz bestimmte Diagnosen übernommen.


Es gibt seit Anfang Januar 2010 sehr interessante neue Zahntarife für gesetzlich Versicherte.
[weiter informieren}
{zum Tarif Continentale CEZP}
{zum Tarif uniVersa dent|Privat}
{zum Tarif Bermenia ZG Plus}
{zum Tarif HenseMerkur EZ}

Das Antragsformular zum Tarif CSS flexi wurde von der CSS im Januar 2010 umgestellt. Jetzt noch detailiertere Fragen zum Gesundheits- und Zahnzustand.


